Leistungen

Finanzbuchhaltung für Einnahmenüberschussrechner und Bilanzierer

Eine ordentlich geführte Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die richtige Unternehmenssteuerung.

Mit der Finanzbuchhaltung erfolgt eine lückenlose Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge. Die daraus erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind Basis für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse. Nur eine sachlich richtige und zeitlich geordnete Buchführung ermöglicht eine konkrete Erfassung und Auswertung Ihrer Daten. Wir helfen Ihnen bei der Organisation Ihres Betriebes, bei der ordnungsgemäßen Ablage der Belege und überprüfen für Sie die Vorsteuerberechtigung der Rechnungen. Mit den Auswertungen helfen wir Ihnen, Ihren Betrieb richtig einzuschätzen, Entwicklungen und Prognosen zu erkennen und mit Maßnahmen den Betrieb in die gewünschte Richtung zu lenken. Zu unseren Leistungen in der Finanzbuchhaltung gehört auch die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und die Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden. Im Herbst eines jeden Jahres werden wir mit Hilfe der prognostizierten Gewinne eine Steuerberechnung erstellen, um Ihnen so anfallende noch zu zahlende Gewinnsteuern bekanntzugeben. Wir informieren Sie über gesetzliche Änderungen und beraten Sie gern.

 

Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Die Bilanz bzw. die Einnahmenüberschussrechnung ist der Abschluß eines Wirtschaftsjahres und Messinstrument für die Erfolge Ihres Unternehmens.
Der Abschluß dokumentiert den betriebswirtschaftlichen Erfolg und beendet gleichzeitig die Erfassung der wirtschaftlichen Vorgänge des Wirtschaftsjahres. Mit dem Jahresabschlussgespräch werden wir Sie auf Entwicklungen hinweisen und evtl. Risiken besprechen. Für offenlegungspflichtige Bilanzen übernehmen wir die entsprechende Übergabe.

 

Steuererklärungen

Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer aber auch Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer oder Lohnsteueranmeldungen bestimmen die tägliche Arbeit in unserer Kanzlei.
Die Steuererklärungen setzen ein fundiertes Wissen der steuerlichen Gesetze und der sich ständig ändernden Bestimmungen voraus. Dafür bilden wir uns das ganze Jahr über weiter. Wir überprüfen mit Ihnen gemeinsam evtl. Handlungsspielräume und können Ihre Erklärungen sach-, form- und fristgerecht einreichen.

 

Die Organisation von Lohn und Gehalt

Die rechtssichere Lohn- und Gehaltsbuchführung ist eine Herausforderung für jeden Betrieb.
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung wird mit einem zertifizierten deutschlandweit benutzten Programm erstellt. Wir berechnen Ihnen neben den üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch Baulohn, Löhne für Aushilfen oder führen wenn gewünscht für Ihre Mitarbeiter einen Stundenpool. Unsere Mitarbeiter sind stets geschult und bezüglich der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem neuesten Stand.Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Aufgaben der Lohnbuchführung und erstellen für Sie prüfungssichere Lohnkonten. Neben den eigentlichen Gehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmer gehören die Abrechnung mit den Sozialkassen, die Erledigung des Melde- und Bescheinigungswesens, die Meldung der Lohnsteuer sowie die Anträge auf Lohnfortzahlung und für die Berufsgenossenschaft in diesen Aufgabenbereich. Sie erhalten von uns zeitgerecht die Überweisungsaufforderungen für die Löhne, Krankenkassen und Finanzämter.

 

Existenzgründung

In der Phase der Existenzgründung werden wichtige für die Zukunft bedeutsame Entscheidungen getroffen.
Wir können Sie von Beginn an unterstützen und so spätere Überraschungen vermeiden.
In den Beratungsgesprächen gehen wir gezielt auf Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse ein. Welche Rechtsformwahl, welche Förderung und welche soziale Absicherung ist notwendig, welche Schritte bis zur Gründung sind zurückzulegen sind nur einige der hier zu beantwortenden Fragen.
Betriebsprüfungen
Die Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungen und der BG sind für keinen Mandanten angenehm.
Wir begleiten die Prüfung, reden in Ihrem Auftrag mit den Prüfern und lassen die Prüfung wenn möglich in unserem Haus stattfinden. In der Prüfung aufgegriffene Sachverhalte werden wir mit dem Prüfer besprechen und rechtlich würdigen. Sofern die Sachverhalte zu Änderungen führen, werden wir Sie fundiert informieren und unsere Auffassung darstellen.

 

Sonstige Tätigkeiten

Wir unterstützen Sie in allen Belangen mit dem Finanzamt und halten Ihnen den Rücken frei.
Anfragen des Finanzamtes werden wir bei vorliegender Vollmacht in Ihrem Interesse bearbeiten und das soweit möglich auch ohne Sie zu kontaktieren. Anträge z. B. auf Änderung der Vorauszahlung, Stundung oder Erlass von Nebenkosten bzw. Einsprüche werden wir absprachegemäß in Ihrem Interesse durchführen.

 

Gebühren

Jede Dienstleistung hat seinen Preis.
Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberatergebührenverordnung sowie nach dem Steuerberatergesetz. Die Gebühren werden für jede einzelne Leistung (wie zum Beispiel: Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung) nach verschiedenen Gegenstandswerten – je nach abzurechnender Leistung gemäß Umsatz, Einkünften oder Zeitaufwand bemessen.
Deshalb ist hier keine allgemeine Aussage über das Honorar möglich. Die Gebühr sollte nach Ermittlung Ihrer Bedürfnisse in einem persönlichen Gespräch erarbeitet werden.

 

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